Kranführerschein Zwei-Tagesunterweisung

In Theorie und Praxis für Mitarbeiter mit praktischer Erfahrung im Umgang mit LKW-Lade- und LKW-Fahrzeugkranen.
Aktuelle Termine
Die nächsten Schulungstermine stehen derzeit leider noch nicht fest.
So funktioniert die Zweitages-Unterweisung
1. Schritt:
Anmeldung und Teilnahme des Mitarbeiters an dem zweitägigen Kurs
- Erster Tag: Theoretische Wissensvermittlung
- Zweiter Tag: Praktische Unterweisung und schriftlicher Abschlusstest
2. Schritt:
Im Betrieb muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter beauftragen, sowie in das firmeneigene Kranfahrzeug einweisen. Der Kursteilnehmer ist nun befähigt, einen LKW-Ladekran oder LKWFahrzeugkran zu führen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Grundlage für die Nachweise sind die Vorschriften (DGUV Vorschrift 52) und Grundsätze (DGUV Grundsatz 309-003) der Berufsgenossenschaften in Verbindung mit der VDI-Richtlinie 2194. Diese legen die grundsätzliche Pflicht, die Dauer und den Inhalt einer Unterweisung des Bedienpersonals von LKW-Ladekranen*) und LKW-Fahrzeugkranen fest.
*) LKW-Ladekrane ≤ 30 mt Hubmoment oder ≤15 m Reichweite
Zielgruppe
Personen mit LKW-Fahrerlaubnis, die mit einem LKW-Kran arbeiten oder arbeiten sollen.
Qualifizierungsinhalte
- Unfallverhütungsvorschriften
- Kranphysik, Krantechnik
- Betrieb von LKW-Lade- und LKW-Fahrzeugkranen
- Wartungsarbeiten
- Anschlagmittel
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung
- Beherrschung der deutschen Sprache in
- Wort und Schrift
- LKW-Führerschein
Kosten
Kosten
Zwei-Tagesunterweisung 290 Euro zzgl. ges. MwSt. inkl. aller Schulungsunterlagen und Verpflegung.
Hintergrund
Die selbstständige Bedienung von LKW-Lade- und Fahrzeugkranen ist nur Personen erlaubt:
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben
- in der Bedienung der LKW-Lade- und LKW-Fahrzeugkrane unterwiesen sind
- ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben (Befähigungsnachweis / Kranführerschein)
- die vom Unternehmer ausdrücklich und schriftlich mit dem Bedienen des Kranfahrzeuges beauftragt sind
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für eine qualifizierte Unterweisung seiner Mitarbeiter.
- Wir unterstützen die Arbeitgeber in ihrer Verantwortung zur Unterweisung der Mitarbeiter an LKW-Ladekranen und LKW- Fahrzeugkranen gemäß Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
- Mit Orttenburger die berufsgenossenschaftlich und gesetzlich geforderten Unterweisungen erfüllen.
- Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiter, denn ...
UNTERWEISUNG BRINGT SICHERHEIT, UNFALLSCHUTZ UND EFFIZIENZ IN DER BEDIENUNG DES KRANFAHRZEUGES.
*) Es gelten Gesetze, Vorschriften und Haftungen aus den Arbeitsschutzgesetzen, der Betriebssicherheitsverordnung, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und dem BGB.